Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

die für den 17.08.2022 von uns terminierte Jahrgangsstufenpflegschaftssitzung der Q2 konnte nicht durchgeführt werden, da Herr Sobik als Vorsitzender der letztjährigen Q1-Jahrgangsstufenpflegschaft darauf beharrt hat, das ihm das Recht auf Einladung zusteht. Formal ist dies korrekt, die Regelung wird allerdings seit Jahren am EBG nicht angewandt. Der pragmatische Grund dafür ist einfach: Es ist organisatorisch von den Klassen- und Jahrgangstufenvorsitzenden des vergangenen Schuljahres kaum zu leisten, diese Sitzungen vor dem Hintergrund von Räumlichkeiten und Personalbedarf zu koordinieren (Beispielhaft sei die KAoA-Information für alle 8. Klassen direkt vor den Pflegschaftssitzungen genannt). Ich kann mich bei dem von uns gewählten Prozedere auch in allen Jahren als Schulleiter an keinen einzigen Protest erinnern; im Gegenteil: Mein Eindruck war immer, dass die Eltern diese Serviceleistung geschätzt haben. Nur am Rande: Auch an den Schulen, an denen ich zuvor gearbeitet hatte, lief das genauso.

Aber da Herr Sobik, wie bereits in einer anderen Mitteilung von uns zu diesem Thema erwähnt, für den Fall, dass ihm das Recht auf Einladung verweigert wird, mit juristischen Schritten gedroht hatte, sind wir dem Wunsch nachgekommen. Diese “juristischen Schritte” hätten uns übrigens kaum belastet, aber er wäre z. B. eine ziemliche Zumutung für die gesamte Elternschaft gewesen, wenn Pflegschaftssitzungen hätten wiederholt werden müssen. Dies hätte dann wahrscheinlich auch die Schulpflegschaftssitzung am kommen Donnerstag betroffen. Und damit sind wir beim Thema.

Leider ist es Herrn Sobik bis zum heutigen Tage nicht gelungen, die Einladungen zur Q2-Jahrgangsstufenpflegschaft zu versenden. Da somit auch bei großzügister Auslegung die Ladungsfrist von einer Woche bis zum kommenden Donnerstag keinesfalls eingehalten werden kann, sehen wir uns leider gezwungen, die Schulpflegschaftssitzung am 25.08.2022 abzusagen. Eine Schulpflegschaftssitzung ohne gewählte Mitglieder der Q2 ist aus naheliegenden Gründen nicht akzeptabel.

Sobald uns die Einladung bzw. der Termin der Q2-Jahrgangsstufenpflegschaftssitzung unter Einhaltung der Ladungsfrist von mindestens einer Woche vorliegt, werden wir nach Abstimmung mit Frau Barg erneut einladen.

Uns ist dieses Hin und Her auch sehr unangenehm, aber wir sehen keinen anderen Weg und können nur um Verständnis bitten.

Dr. Friedrich Mayer und Silja Senge

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