Im Rahmen des Präventionskonzepts stellt Herr Krause sich den Fragen der Kinder in den 5ten Klassen und berichtet aus seinem Berufsalltag. Ziel ist es, Hemmschwellen abzubauen sich an die Polizei zu wenden, z.B. wegen beobachteter Straftaten oder wegen Mobbing.
Die Schülerinnen und Schüler haben sehr, sehr viele Fragen an Herrn Krause vorbereitet. Es handelt sich um ganz allgemeine Fragen, Fragen zur Ausbildung, Fragen zu aktuellen Straftaten, Fragen zum Berufsalltag und auch persönliche Fragen
Hier einige Beispiele:
- Wie sieht eine Polizeiwache aus?
- Was war Ihr schlimmster Fall?
- Haben Sie schon mal auf jemanden geschossen?
- Was passiert mit Kindern, die Straftaten begehen?
- Wie kann es sein, dass jemand aus dem Gefängnis ausbricht?
- Was verdient man bei der Polizei?
- Helfen Ihnen Detektive bei der Arbeit? (Nein.)
- Wofür braucht man einen Waffenschein?
- Müssen Sie auch am Wochenende arbeiten? (Ja.)
- Sind Sie schon mal geblitzt worden? (Ja.)
- Wie sieht Ihr Alltag aus?
- Haben Sie Kinder? (Ja.)
- Was könnte ich überhaupt mit einer Waffe machen, wenn ich einen Waffenschein hätte?
- Welche Voraussetzung muss man erfüllen um Polizist zu werden? (Sporttest, richtig (fehlerfrei) schreiben können, …)
- Wie wird man Polizist? (Abitur oder Fachabitur, 3 Jahre Studium und Praktika)
- Werden Polizisten ernster genommen als Polizistinnen?
- Sind Sie im Dienst schon mal verletzt worden?
- Dürfen Kinder mit dem Fahrrad auf dem Bürgersteig fahren? (Ja, bis man 14 Jahre alt ist.)
- Mussten Sie schon mal das SEK rufen? (Ja.)
- Ist Cybermobbing sehr strafbar? (Ja.)
- Was ist ihr Lieblingsessen? (Zu Hause Gemüse, im Dienst …😉)
- Wie groß muss man sein, wenn man Polizist werden möchte?
- Was gefällt Ihnen an Ihrem Beruf so richtig, richtig gut?
- Hat die Polizei in Castrop auch Hunde und Pferde?
- Was passiert, wenn Sie zwei Einsätze auf einmal haben? (Nach Dringlichkeit entscheiden.)
- Waren Sie schon mal an einer Verfolgungsjagd beteiligt? (Ja, mal war ich schneller, mal der Flüchtende.)
Herr Krause klärt auch zur E-Roller- und Fahrradnutzung auf. (E-Roller darf ab 14 Jahren, nur von einer Person und nur auf dem Radweg oder der Straße gefahren werden.)Ein weiteres Thema „Recht am eigenen Bild“ wird auch besprochen.
Angelika Nolting